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Was ist eine Grenzanzeige?
Im Rahmen der Grenzanzeige wird der Verlauf der Grenze dem Auftraggeber direkt vor Ort präsentiert. Es erfolgt keine Aktualisierung des Liegenschaftskatasters, was bedeutet, dass kein amtlicher Nachweis über die durchgeführte Vermessung erstellt wird. Diese Maßnahme ist besonders nützlich, wenn beispielsweise Grenzbefestigungen errichtet werden sollen und der genaue Verlauf der Grenze nicht bekannt ist.
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Was ist eine Grenzvermessung?
Bei einer Grenzvermessung entstehen keine neuen Grenzen. Es werden die Grenzen auf der Grundlage des Katasternachweises vor Ort untersucht und überprüft. Fehlende Grenzzeichen werden ersetzt. Bei dem Grenztermin wird den Beteiligten das Ergebnis der Grenzvermessung vor Ort angezeigt, erläutert und in der Grenzniederschrift dokumentiert. Anlass zu einer Grenzvermessung können u.a. ein unklarer Grenzverlauf, nicht auffindbare Grenzsteine oder aber auch Streitigkeiten mit den Nachbarn über den Grenzverlauf sein.
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Ich möchte mein Grundstück teilen lassen, wie ist der Ablauf?
Im Rahmen des Auftrags werden die Grenzen des zu teilenden Grundstücks aufgesucht, überprüft und mit den amtlichen Katasterdaten abgeglichen. Unter Berücksichtigung des Baurechts werden anschließend die neuen Grenzen gemäß den Vorstellungen der Eigentümer festgelegt und durch Grenzzeichen markiert. Das Ergebnis der Vermessung wird in der Grenzniederschrift dokumentiert und beurkundet.
Die Vermessungsschriften werden zur Übernahme ins Liegenschaftskataster dem Katasteramt vorgelegt. Daraufhin erstellt das Katasteramt eine Fortführungsmitteilung, die die neuen Flurstücknummern und Flächen umfasst. Diese Informationen benötigt der Notar für die Bestellung der Auflassung bzw. die Eigentumsumschreibung.